Ausbilder müssen Lernziele für ihre Azubis formulieren und Methoden festlegen, wie diese erreicht werden können. Ausbildungsberater Peter Braune zeigt, welche besondere Bedeutung Verben dabei zukommt.

Den Ausbildungsordnungen sind Ausbildungsrahmenpläne beigefügt. Sie sind nach Zeiträumen, Berufsbildpositionen und Groblernzielen gegliedert. Auf dieser Grundlage erarbeiten Meisterinnen und Meister ihre betrieblichen Ausbildungspläne. Hierfür wandeln sie die Groblernziele in betriebsbezogene Feinlernziele um. Alle rechtlichen Vorgaben müssen erhalten bleiben. Es ist möglich, betriebsbezogene Ergänzungen vorzunehmen.
Alle Groblernziele, später auch die Feinlernziele, enden mit Verben. Diese Tätigkeitswörter beschreiben das beobachtbare Verhalten, das Auszubildende nach einer Unterweisung zeigen sollen. Es wird von dem Ausbilder durch eine Lernerfolgskontrolle überprüft.
Verben im Ausbildungsplan: Bedeutung für die Aufgaben der Azubis
Hier einige Beispiele dieser typischen Verben: nutzen, hinwirken, begleiten, durchführen, anwenden, steuern, vermeiden, entwickeln, bereitstellen, einfordern, führen, organisieren, aufbereiten, unterstützen, weiterleiten, dokumentieren, entnehmen, nachbereiten, aufzeigen, ermitteln, mitwirken, aufarbeiten, analysieren, zubereiten, anwenden, darstellen, bewerten, überwachen, beachten, entscheiden, zusammensetzen, organisieren oder pflegen.
Bei der Entwicklung der Feinlernziele für den betrieblichen Ausbildungsplan sollten Ausbilder unbedingt auf die Bedeutung der Verben achten.
"Erklären" beschreibt zum Beispiel die Tätigkeit einer anderen Person, etwas verständlich zu machen oder mitzuteilen. Es ist ein Unterschied, ob Auszubildende etwas "bewerten" oder "auswerten" müssen. Durch "Bewerten" beurteilen sie einen Wert, die Qualität oder eine Leistung. Beim "Auswerten" untersuchen sie Daten oder Informationen, um Ergebnisse zu gewinnen.
Verben müssen zum Lernziel passen
Die Verben haben somit einen Einfluss darauf, mit welcher Methode das Lernziel vermittelt wird, damit es von den Auszubildenden gut erreichbar ist. Sie bestimmen gestuft deren Erreichen. Endet ein Lernziel zum Beispiel mit den Verben "nennen, beschreiben oder aufschreiben", müssen sich die Auszubildenden an etwas erinnern und Wissen abrufen können. Bei Verben wie "erklären, zusammenfassen oder begründen" müssen sie Zusammenhänge begreifen können. Endet ein Lernziel mit "anwenden, bearbeiten oder berechnen", müssen sie ihr Wissen in bestimmten Situationen nutzen.
Wenn es Verben wie "vergleichen, unterscheiden oder gliedern" enthält, müssen Informationen zerlegt und Zusammenhänge erkannt werden. Die Verwendung von Verben wie "beurteilen, überprüfen oder entscheiden" bedeutet, etwas auf Grundlage von Merkmalen zu bewerten. Wurden bei der Erarbeitung von Lernzielen Verben wie "entwerfen, planen oder zusammenstellen" verwendet, ist ein neuer Plan oder eine Idee zu entwickeln.
Verben entscheiden über Methoden
Die Ausbilder müssen Methoden wählen, die zum Lernziel passen. Wenn es um "erinnern oder verstehen" geht, eignet sich zum Beispiel ein Vortrag oder Lehrgespräch. Muss etwas "untersucht, ausgewertet oder geprüft" werden, könnten sich die Ausbildungsverantwortlichen für eine Fallstudie, Übung oder Projektarbeit entscheiden. Wenn etwas zu "beurteilen ist oder hergestellt werden muss", eignet sich unter Umständen eine Projektarbeit.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.